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Aufnahmerichtlinien

Mitglied in einem Landesverband des Deutschen Journalisten-Verbandes, Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten, kann werden, wer entsprechend den Kriterien des "Berufsbildes Journalistin/Journalist" hauptberuflich

Mitglied kann auch werden, wer

DJV-Mitglieder verpflichten sich bei der Ausübung ihres Berufes zu besonderer Sorgfalt, zur Achtung der Menschenwürde und zur Einhaltung der Grundsätze, die im Pressekodex des Deutschen Presserates festgelegt sind.

Über die Aufnahmeverfahren, die Möglichkeiten einer Fortsetzung der Mitgliedschaft bei (auch vorübergehender) Berufsaufgabe oder über die ruhende Mitgliedschaft erlassen die Landesverbände eigene Vorschriften.

Hauptberuflich tätig ist, wer mit seiner journalistischen Tätigkeit den überwiegenden Teil seines Lebensunterhaltes bestreitet, im Zweifelsfall auch, wer den überwiegenden Teil seiner Arbeitszeit journalistischer Tätigkeit widmet. Ehrenamtliche journalistische Arbeit ist nicht hinreichend.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen Landesverband des DJV besteht nicht.

 

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