Wert des Journalismus

Content für lau?

17. Feb. 2011 – Was ist eigentlich in den Köpfen von Verlagsverantwortlichen in diesem Land los? Einerseits erwarten sie von Bewerbern für eine Redakteursstelle einen Hochschulabschluss. Ein Volontariat soll auch bereits abgeschlossen und Berufserfahrung vorhanden sein. Dafür gibt es gute Gründe: Journalistinnen und Journalisten erfüllen eine wichtige gesellschaftspolitische Funktion. Was eine Nachricht, Bericht, Reportage ist, soll jeder Bewerber nicht nur wissen, sondern auch schreiben können. Sach- und Rechtskenntnisse, berufsethische Grundsätze prägen die Berufsausübung.

Andererseits scheinen jene Verlagsverantwortlichen genau diese Kenntnisse und Fähigkeiten bei zu BürgerReportern hochstilisierten Amateur-Journalisten als bereits vorhanden anzusehen.

Eine Ahnung von Restrisiko muss sie wohl beschlichen haben, als sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) formulierten. So heißt es bei Deutschland today (Hallo Thüringen): „Der Nutzer stellt die Betreiberin von allen Schadens-, Aufwendungsersatz- und Vergütungsansprüchen Dritter - unabhängig von Art, Rechtsgrund und Höhe - frei, die diese wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund der Einstellung von Beiträgen in das Forum und/oder aufgrund der Veröffentlichung von Beiträgen in den Printprodukten und/oder Onlineveröffentlichungen der Betreiberin gegen die Betreiberin geltend machen." Ähnlich, aber mit dem gleichen Ergebnis, steht es in den AGB des Allgemeinen Anzeigers für sein Mitmach-Portal meinAnzeiger.de.

Diesen Kostenfaktor wäre man also los. Wie steht es aber um den gesetzlichen Anspruch des Autors auf eine angemessene Vergütung? Jetzt wird deutlich, was Verlagsverantwortliche von journalistischer Arbeit halten. Sie ist ausschließlich ein Kostenfaktor und kann von jedem beliebigen Menschen geleistet werden. In den AGB des Allgemeinen Anzeigers und von Deutschland today steht der Hinweis, dass dem Autor für die Einräumung der Nutzungsrechte kein Honorar gezahlt wird. Was also nichts kosten darf, ist auch nichts wert.

Es mag Menschen geben, die aus anderer Motivation als Geld verdienen zu müssen bereits sind, kostenlos zu schreiben, zu fotografieren. Natürlich gefährden sie die Arbeitsplätze der (noch) angestellten Redakteurinnen und Redakteure. Was aber ist mit den Verlagen, die den Vergütungsanspruch ignorieren. Mit welcher Berechtigung verlangen dann eben jene Verlage ein Leistungsschutzrecht von der Politik.

Interessante Meinungsäußerungen zu dem Thema finden sich auch im Blog Medienmoral Thüringen sowie Thüringer Blogzentrale.

Die Dokumentation des 19. Forums Lokaljournalismus der Bundeszentrale für politische Bildung finden Sie hier.