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Situation der Medien

Stillos oder zu brisant?

04. Jul. 2011 – Künftig wird die Landesregierung in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Mediensituation in Thüringen vorlegen. Was Inhalt sein soll, wird noch mit den Landtagsfraktionen besprochen.

Es gibt einen ersten Erfolg zu vermelden. Am Freitag (13. Mai) tagt der Landtagsausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten in öffentlicher Sitzung. Ab 9.30 Uhr befasst er sich mit der Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung.

Die Landesregierung hat eine Große Anfrage (Drucksache 5/1219 zur Situation der Medien in Thüringen beantwortet (Drucksache 5/2123).
Zuvor war der DJV von der Thüringer Staatskanzlei um Stellungnahme gebeten worden (Stellungnahme).

Weil vor allem die Beantwortung des Abschnitts II. Situation der Beschäftigten in der Thüringer Medienlandschaft für den DJV nicht hinnehmbar ist, wandte er sich im Februar an die Chefin der Staatskanzlei sowie die fünf im Landtag vertretenen Fraktionen.

Bis heute gibt es keine Antwort darauf. Traut sich keiner, weil die vom DJV gestellten Fragen so brisant sind?

Der DJV-Landesverband Thüringen hat in seiner Stellungnahme den Abbau von Redakteurstellen im Zeitraum zwischen 2006 und 2010 in Höhe von 7 Prozent benannt. Dabei wurden die Zahlen wahlberechtigter Redakteurinnen/Redakteure zu den Betriebsratswahlen 2006 und 2010 miteinander verglichen. Was daran nicht belastbar sein soll, erschließt sich nicht.

Der DJV-Landesverband Thüringen ist Gewerkschaft und Berufsverband zugleich. Deshalb schließt er auch Tarifverträge mit Verlagen oder dem MDR.
Mit Wirkung zum 1. Januar 1996 ist der Thüringer Zeitungsverlegerverband aus dem BDZV ausgetreten. Deshalb gelten die seitdem mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) geschlossenen Tarifverträge nicht mehr für die Thüringer Verlage. Es gibt zwei Ausnahmen. Mit der Suhler Verlagsgesellschaft (Freies Wort) und dem Südthüringer Verlag (stz – Südthüringer Zeitung) konnten Firmentarifverträge abgeschlossen werden. Sie sichern den dort Beschäftigten die gleichen Arbeitsbedingungen wie den Beschäftigten der im BDZV zusammengeschlossenen Verlage. Was ist daran nicht belastbar?

In unserer Stellungnahme haben wir mitgeteilt, dass die gemeinsamen Vergütungsregeln von keinem der Thüringer Zeitungsverlage angewandt werden. Warum soll diese Feststellung nicht belastbar sein? Ausführlich legten wir dar, welche Honorare derzeit gezahlt werden.

Angesichts der Diskussion um das Billiglohnland Thüringen und zweier Regierungsparteien, die in ihren Namen das Wort „christlich“ bzw. „sozial“ tragen, ist die Ignoranz der vom DJV zum Abschnitt II. gemachten Angaben nicht nachvollziehbar. Dem Ganzen wird mit der Behauptung die Krone aufgesetzt, es gäbe keine belastbaren Informationen.

Zum Abschnitt IV. Lokale Vielfalt der Zeitungen und Zeitungsverlage in Thüringen hätte ein Blick in die Impressi der Zeitungen gereicht, um festzustellen, wie viel Einzeitungs-Kreise es in Thüringen gibt. Diesen Sachverhalt haben wir mit unserer Antwort zur Frage 23 ergänzt.

Angesichts dieser Entwicklungen hält der DJV-Landesverband Thüringen eine Diskussion über die Vielfalt der Zeitungsinhalte, den publizistischen Wettbewerb und notwendige Maßnahmen zu deren Sicherung für dringend geboten.

© DJV Thüringen, Anger 44, 99084 Erfurt