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Thüringer Allgemeine

Eingriff in die Unabhängigkeit

28. Nov. 2009 – Die Mitarbeiterversammlung der Thüringer Allgemeine nahm heute nachfolgende Erklärung an:

Die Redaktion der Thüringer Allgemeine fordert die Rücknahme der Abberufung von Chefredakteur Sergej Lochthofen und seiner Stellvertreterin Antje-Maria Lochthofen. Beide wurden 1990 von der Redaktion demokratisch gewählt.

Wir sehen in der Abberufung keinen Schritt im Interesse des Verlages Thüringer Allgemeine und seiner Gesellschafter, sondern eine Maßnahme zu deren Schaden. Die Abberufung ist in ihrer Form, in ihrer inhaltlichen Zielrichtung und in ihrer erkennbaren persönlichen Motivation durch Geschäftsführer Klaus Schrotthofer ein schwerer Eingriff in die journalistische Unabhängigkeit der Redaktion. Diese Unabhängigkeit ist im Redaktionsstatut vom April 1990 formuliert.

Die Abberufung des Chefredakteurs bricht mit dem Grundkonsens, auf dessen Basis 1990 die erfolgreichste Regional-Mediengruppe Deutschlands, die WAZ-Gruppe, und die erste unabhängige Tageszeitung in der
Noch-DDR, die Thüringer Allgemeine, eine Zusammenarbeit auf Dauer vereinbart und nahezu zwei Jahrzehnte lang erfolgreich und vertrauensvoll praktiziert haben. Das Zusammengehen von Thüringer Allgemeine und der WAZ-Gruppe 1990 war die Anerkennung durch die WAZ für den aufrechten Gang der Journalisten der Thüringer Allgemeine, die 1990 ihre journalistische Unabhängigkeit erklärten.

Die Redaktion hat sich mit ihrem Chefredakteur Sergej Lochthofen stets den Anforderungen des Marktes und des wirtschaftlichen Umfelds gestellt. Schneller als andere Titel hat die TA auf neue Herausforderungen bei Gestaltung, Inhalt und Leserbindung reagiert. Über die redaktionelle Arbeit hinaus wurden mit der Redaktion strukturelle Antworten entwickelt, erfolgreich umgesetzt und der Geschäftsführung vorgeschlagen. Dazu ist die Redaktion auch weiterhin ausdrücklich bereit.

Dazu fordert die Redaktion:

1. Beibehaltung der Eigenständigkeit der Vollredaktion der „Thüringer Allgemeine“.
2. Die Belegschaft beansprucht die Beibehaltung der Entscheidungshoheit der Redaktion über die strukturelle und inhaltliche Gestaltung von Redaktion und Zeitung. Die Redaktion wählt einen Redaktionsrat als Verhandlungspartner der Geschäftsleitung.
3. Die Mitarbeiter fordern die Vergütung nach Flächentarifvertrag.
4. Es darf keine betriebsbedingten Kündigungen geben.
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