Presseausweis beantragen
Der Presseausweis soll Journalisten bei der Recherche helfen. Er wird nur an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten ausgegeben. Der Presseausweis gilt für ein Jahr und muss deshalb jährlich neu beantragt werden.
Ist der Presseausweis nach 2006 vom DJV-Landesverband Thüringen ausgestellt worden, benötigen wir kein neues Foto. Bei Erstanträgen muss selbstverständlich ein aktuelles Farbpassbild mit eingereicht werden. Auch eine digitale Übermittlung ist möglich. Bitte senden Sie das Bild im jpg-Format mit einer Druckqualität von 300 dpi und einer Größe von 300 mal 400 Pixel als Mail-Anhang.
Für Mitglieder des DJV Thüringen
Der Presseausweis ist für DJV-Mitglieder kostenlos. In der Regel ist die hauptberufliche Tätigkeit für die Mitglieder des DJV bereits nachgewiesen.
Für Mitglieder reicht bei Verlust des Presseausweises eine formlose, schriftliche Mitteilung an den ausstellenden Landesverband. Der Presseausweis wird in diesem Fall neu ausgestellt. Ein neues Passbild ist in der Regel nicht erforderlich.
Für andere hauptberufliche Journalisten
Als hauptberuflicher Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt deutlich überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. Wer nur nebenberuflich journalistisch arbeitet (zum Beispiel Studierende, Rentner, Wissenschaftler und Angehörige anderer Berufe, die für Fach- oder Verbandszeitschriften tätig sind), hat keinen Anspruch auf einen Presseausweis.
Sie müssen zusammen mit dem Antrag nachweisen, dass Sie hauptberuflich als Journalist/in arbeiten:
- Fest angestellte Journalisten müssen den Anstellungsvertrag incl. Tätigkeitsbeschreibung und eine aktuelle Gehaltsabrechnung oder eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen, aus der die bestehende Festanstellung hervorgeht.
- Freie Journalisten belegen ihre Hauptberuflichkeit durch Honorarnachweise, mindestens aus den vergangenen sechs Monaten. Dazu den aktuellen Bescheid der Künstlersozialkasse oder die Umsatzsteuervoranmeldung der letzten zwei Quartale oder die Kopie des Einkommensteuerbescheids oder eine Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe und die journalistische Herkunft der Einkünfte.
- Volontäre erbringen den Nachweis durch Vorlage des Ausbildungsvertrags und einer aktuellen Gehaltsabrechnung oder durch eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über Beginn und Ende des Volontariats.
Der Presseausweis kostet 70,00 €. Bei Verlust des Presseausweises sind 25,00 € zu zahlen.


