Zurück   Seite drucken www.djv-thueringen.de/Presseausweis.2308.98.html Druck: 07.02.12 08:44:56
DJV Logo  DJV Thüringen


Presseausweis beantragen

Der Presseausweis soll Journalisten bei der Recherche helfen. Er wird nur an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten ausgegeben. Der Presseausweis gilt für ein Jahr und muss deshalb jährlich neu beantragt werden.

Ist der Presseausweis nach 2006 vom DJV-Landesverband Thüringen ausgestellt worden, benötigen wir kein neues Foto. Bei Erstanträgen muss selbstverständlich ein aktuelles Farbpassbild mit eingereicht werden. Auch eine digitale Übermittlung ist möglich. Bitte senden Sie das Bild im jpg-Format mit einer Druckqualität von 300 dpi und einer Größe von 300 mal 400 Pixel als Mail-Anhang.

 

Für Mitglieder des DJV Thüringen

Der Presseausweis ist für DJV-Mitglieder kostenlos. In der Regel ist die hauptberufliche Tätigkeit für die Mitglieder des DJV bereits nachgewiesen.

Für Mitglieder reicht bei Verlust des Presseausweises eine formlose, schriftliche Mitteilung an den ausstellenden Landesverband. Der Presseausweis wird in diesem Fall neu ausgestellt. Ein neues Passbild ist in der Regel nicht erforderlich.

Für andere hauptberufliche Journalisten

Als hauptberuflicher Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt deutlich überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. Wer nur nebenberuflich journalistisch arbeitet (zum Beispiel Studierende, Rentner, Wissenschaftler und Angehörige anderer Berufe, die für Fach- oder Verbandszeitschriften tätig sind), hat keinen Anspruch auf einen Presseausweis.

Sie müssen zusammen mit dem Antrag nachweisen, dass Sie hauptberuflich als Journalist/in arbeiten:

Der Presseausweis kostet 70,00 €. Bei Verlust des Presseausweises sind 25,00 € zu zahlen.

 

Weitere Informationen

Antragsformular
Internationaler Presseausweis
© DJV Thüringen, Anger 44, 99084 Erfurt