Rechtsschutz im DJV
Wir lassen unsere Mitglieder nicht allein!
Auch nicht, wenn nur noch der Gang zum Gericht bleibt.

Rechtsschutz

Der DJV-Landesverband Thüringen bietet seinen Mitgliedern Hilfe bei allen Rechtsstreitigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit stehen. Übrigens: Bei Kündigungsschutzklagen muss jede Seite für ihre Kosten selbst aufkommen - unabhängig davon, ob der Prozess gewonnen wurde oder nicht. Auch vor diesen Kosten schützt der DJV Rechtsschutz! 

Rechtsberatung

Sie haben die Kündigung erhalten, Ihnen wurde ein Honorarvertrag angeboten, Sie wissen nicht, was es mit der Unterlassungserklärung auf sich hat, Ihr Arbeitszeugnis ist die späte Rache des Chefs? In der Geschäftsstelle des Landesverbandes wird Ihnen geholfen! Fragen Sie, lassen Sie sich beraten, bevor die Unterschrift unter dem Vertrag steht oder Fristen abgelaufen sind! Durch kompetente Beratung und die richtige Verhandlungstaktik kann häufig eine zeit- und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Rechtsschutzordnung

Die Rechtsschutzordnung regelt das Verfahren zur Gewährung von Rechtsschutz.

Rechtsschutzordnung

Jedes Mitglied hat das recht, einen Antrag auf Rechtsschutz zu stellen. Hilfreich ist es, dem Antrag die für die Bewertung der Sach- und Rechtslage erforderlichen Unterlagen in Kopie beizufügen. Diese Unterlagen werden von der Geschäftsstelle bewertet und ggf. zur Beurteilung einer/m Juristin/en vorgelegt. Anschließend entscheidet der Vorstand über den Antrag. Gegen die Entscheidung des Vorstands ist jederzeit der Gang vor die Schiedskommission des Landesverbandes möglich.

Rechtsschutzantrag

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