Tarifverträge beim MDR

Beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) gibt es eine Vielzahl an Tarifverträgen für Festangestellte und Freie. In den vergangenen Jahren mussten die Vergütungserhöhungen erstreikt werden. Dabei ging es vor allem um die Angleichung an das ARD-Tarifniveau. Nach eigenem Bekunden liegt der MDR 8 Prozent unter dem Vergütungsniveau der ARD. 

Bei den Freien geht es um die Erhöhung der Effektivhonorare. Während sich die Vergütungserhöhungen der Festangestellten in höheren Personalkostenbudgets niederschlagen, bleibt der Etat für Sachkosten unverändert, aus dem die Honorare für die Freien gezahlt werden. 

Wir dokumentieren nachfolgend einige Tarifverträge. Mitarbeiter*innen des Senders finden die tariflichen Regelungen und Dienstanweisungen vollständig im Intranet.

Tarifverträge für Festangestellte

Manteltarifvertrag

Im Manteltarifvertrag finden sich Regelungen zur Arbeitszeit, Gesundheitsschutz, Urlaub, Zuschlägen, Erziehungsurlaub. 

Vergütungsstrukturtarifvertrag

Im Vergütungsstrukturtarifvertrag stehen die Regelungen zur Eingruppierung inkl. allgemeiner Unterscheidungsmerkmale der einzelnen Vergütungsgruppen.

Altersversorgung

Die Altersversorgung für die Mitarbeiter/-innen ist in zwei Tarifverträgen geregelt. Für jene, die bis zum 31.12.2005 eingestellt worden sind, gilt der Versorgungstarifvertrag (VTV)

Für ab dem 01.01.2006 eingestellte Mitarbeiter/-innen findet der Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) Anwendung.

Ihre Fragen zu den Tarifverträgen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle!

Vergütungstarifvertrag

Der aktuelle Vergütungstarifvertrag gilt vom 01.04.2022 bis zum 31.12.2022. In ihm sind die Vergütungen für die Festangestellten, Volontärinnen/Volontäre und Auszubildenden geregelt.

Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Freie

Tarifvertrag für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Dieser Tarifvertrag ist vergleichbar mit dem Manteltarifvertrag für die Festangestellten. Er beschreibt die Voraussetzungen für die Arbeitnehmerähnlichkeit, regelt den Urlaub, Bestandsschutz (ähnlich dem Kündigungsschutz), die Zahlungen im Krankheitsfall und zur Mutterschafts-Hilfe sowie die Fort- und Weiterbildung.

Bestandsschutztarifvertrag

Wer in zwei aufeinander folgenden Jahren mehr als 109 Tage für den MDR in einer nicht programmgestaltenden Tätigkeit gearbeitet hat, erfüllt die Voraussetzungen für des Bestandsschutztarifvertrages. Der MDR garantiert dann 85 Prozent der durchschnittlichen Honorareinkünfte der beiden den Zugang zum bestandsgeschützten Kreis verschaffenden Jahre.

Tarifvertrag über die Urheberrechte freier Mitarbeiter

Dieser Tarifvertrag gilt für Verträge, die zwischen dem MDR und arbeitnehmerähnlichen Freien über von ihnen geschaffene urheberrechtlich geschützte Werke abgeschlossen werden.

Mindestvergütungen für arbeitnehmerähnliche Freie

Der Tarifvertrag über Mindestvergütungen für arbeitnehmerähnliche Freie enthält tarifvertragliche Mindestbedingungen.

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