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Recherche Nord

Aufklärung ist kein Straftatbestand

11.02.2024

Der Thüringer Journalistenverband verurteilt die Ermittlungsverfahren der Polizeibehörden gegen Journalistinnen und Journalisten des Portals „Recherche Nord“, die mit ihren Beiträgen zur Nazi-Szene in Eisenach einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten. „Aufklärung ist kein Straftatbestand, sondern Grundlage kritischer Meinungsbildung. Sie ist essenziell und braucht den Schutz der Behörden“, so Heidje Beutel zu dem Vorgehen der Polizeiinspektion Gotha gegen das Recherchenetzwerk.

Die Journalistinnen und Journalisten berichten seit Jahren zu rechten Strukturen in Deutschland. In Eisenach befassten sie sich mit der Rechtsrock-Szene. In einer Fotostrecke bildeten sie u.a. Personen mit eintätowierten verfassungsfeindlichen Symbolen ab. Diese Aufnahmen nimmt die Polizei nun zum Anlass, Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Kunsturhebergesetz und des Zeigens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen einzuleiten. „Das ist nicht nur eine Umkehr der Täterschaft. Sondern hier wird ein Gesetz, das urheberrechtliche Werke schützt, genutzt, um journalistische Arbeit zu verhindern. Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit“, urteilt Sebastian Scholz, Geschäftsführer des DJV Thüringen.

„Die Journalistinnen und Journalisten, die rechte Strukturen in Thüringen aufdecken und öffentlich machen, verdienen Anerkennung und Wertschätzung. Ihnen gilt unsere Solidarität. Mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen ist ihre Arbeit ein wichtiger Beitrag, der die Gefahren für unsere Demokratie aufzeigt. Die Ermittlungsbehörden sollten dies würdigen, statt strafrechtlich zu verfolgen“, so Heidje Beutel abschließend.

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