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Corona-Pandemie

#DJV4Freie und Feste - Update!

05.05.2020

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Es liegt in der Natur der Sache, dass unsere Updates zu den Corona Hilfen nun in immer größeren Abständen erscheinen. Denn nach der Dynamik der ersten Wochen sind die meisten Hilfsinstrumente inzwischen implementiert – was nicht heißt, dass man mit allen zufrieden sein kann. Nach wie vor unbefriedigend ist die Lage für diejenigen Solo-Selbstständigen, die keine nennenswerten Betriebskosten geltend machen können und damit kaum etwas aus den Soforthilfeprogrammen von Bund und Land erhalten.

In unserem letzten Update haben wir darauf hingewiesen, dass in Thüringen auch die Kosten für Krankenversicherung und Altersvorsorge zu den Betriebskosten gezählt werden. Dies hatte das Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung verkündet.

Allerdings zeigte sich die Thüringer Aufbaubank (TAB) zunächst wenig gewillt, diese Kosten auch denjenigen Antragstellern zuzugestehen, deren Antrag noch nicht entschieden wurde. Zur Begründung hieß es, dass die Änderung Ergebnis der Nachverhandlungen der Förderbedingungen durch das Thüringer Wirtschaftsministerium gewesen sei. Insofern habe dieses Kriterium nicht seit Beginn bestanden.

Eines unserer Mitglieder ließ sich - durchaus nachvollziehbar - mit dieser Aussage jedoch nicht abspeisen. Auf seine Frage, auf welcher Rechtsgrundlage der Zeitpunkt der Antragstellung darüber entscheiden würde, welche Kosten als Betriebskosten angesehen würden, fand auch die TAB keine befriedigende Antwort. Schlussendlich wurde ihm mitgeteilt, dass selbstverständlich die Kosten für Kranken- und Rentenversicherung auch nachträglich geltend gemacht werden können.

Diese Information mag vielleicht dem ein oder anderen helfen, der bereits darüber nachgedacht hat, ob er seine Angaben bei der TAB noch einmal korrigiert.

Seit Mitte April gilt zudem der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Dort sind die Pflichten des Arbeitgebers in der Corona-Krise zum Schutz der MitarbeiterInnen aufgeführt. Diese Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (HIER) hat der Online-Dienst Haufe.de in komprimierter Form HIER zusammengefasst.

Dr. Bernd Seydel, Vorstand im DJV Thüringen, hat jüngst in einer Videobotschaft (HIER) ermutigt, Neues auszuprobieren. Und vielleicht sind in diesem Zusammenhang ja drei Webinare auch für Thüringer JournalistInnen von Interesse, welche unsere KollegInnen vom DJV Hamburg derzeit anbieten:

1. „Snackable Content für Mobile, Social, Online“ am 11. und 12. Mai 2020

2. „Storytelling mit Instagram“ am 28. und 29. Mai 2020

3. „Fotos mit dem Smartphone: So gibt’s mehr Likes!“ am 15. und 16. Juni.

Die Seminare werden über den Webkonferenz-Anbieter Zoom angeboten und bestehen aus einem Live-Training und einer Übungseinheit. Weitere Einzelheiten finden Sie auf dem Terminkalender unserer Webseite (HIER).

Und noch ein Hinweis: Die Aufzeichnung des DJV-Webinars „Corona und die Freien“ vom 30. April 2020 ist jetzt online abrufbar. Auf YouTube (HIER), über die DJV-Nextcloud (HIER) oder als Dropbox-Link (HIER).

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

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