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Corona-Pandemie

#DJV4Freie - Update!

08.06.2020

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

In der Vergangenheit wurden Kapitallebensversicherungen bei einem Antrag auf Grundsicherung, sprich Hartz IV, als Vermögen gewertet, was bitteschön aufzubrauchen sei. Damit war bei vielen, die eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen hatten, die geplante Altersvorsorge futsch.

Nur war befürchtet worden, dass dies auch in Corona-Zeiten gilt, in denen vor allem viele Solo-Selbstständige in die Grundsicherung rutschen. Grund dafür ist die Tatsache, dass das von Bundes- und Landesregierung vollmundig angekündigte Hilfspaket lediglich Betriebskosten, nicht aber Lebenshaltungskosten abdeckt. Klar war bislang nur, dass sogenannte Riester-Verträge und Leibrentenversicherung ausgeklammert werden.

Die gute Nachricht: Auch Kapitallebensversicherungen werden derzeit nicht angerechnet. Und dabei kommt es auch nicht auf den Wert einer solchen Versicherung an. Das heißt, auch wenn das Angesparte oberhalb der Vermögensfreigrenze von 60.000 Euro liegt, kann Grundsicherung bezogen werden.

Die weniger gute Nachricht sowie weitere Hilfen für Selbstständige finden Sie in unserem aktuellen Newsletter!

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