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Corona-Pandemie

#DJV4Freie - Update!

26.05.2020

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

voraussichtlich wird diese 13. Ausgabe, wenn nicht das, dann doch eines der, letzten Updates zu den Corona-Hilfen werden. Es zeichnet sich nun doch eine weitgehende Lockerung bis Aufhebung der allgemeinen Beschränkungen ab, auch wenn natürlich noch längst nicht alle Bereiche so funktionieren wie vor der Krise. Als Beispiele seien hier nur die Kultur oder der Sport genannt.

Die meisten werden sicher schon mitbekommen haben, dass die Lohnfortzahlung für Eltern, die ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten gehen können, verlängert werden soll – von sechs auf 10 Wochen (siehe HIER). Damit bestünde ein Anspruch auf insgesamt 20 Wochen (10 für die Mutter + 10 für den Vater) Entgeltfortzahlung i.H.v. 67 Prozent, max. 2.016 Euro. Alleinerziehende sollen ebenfalls einen Anspruch für 20 Wochen erhalten.

Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist, dass das Kind/die Kinder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (oder bspw. aufgrund einer Behinderung o.ä. auf Betreuung angewiesen sind) und mangels anderer zumutbarer Möglichkeiten von den Eltern betreut werden müssen. In Bayern ist JournalistInnen bereits entgegengehalten worden, dass sie dem Antrag auf diese Entgeltfortzahlung einen Nachweis beifügen müssen, dass in der Notbetreuung kein Platz mehr frei war. Denn auf einen solchen hätten JournalistInnen als „systemrelevante Personen“ Anspruch. Insofern kommt es sicher auf den Einzelfall an, ob eine Betreuungsmöglichkeit wie oben genannt „unzumutbar“ ist und deshalb auf die Entgeltfortzahlung zurückgegriffen werden muss.

Die Corona-Soforthilfe des Bundes und des Landes läuft am 31. Mai 2020 aus. Wer also noch keinen Antrag gestellt hat, sollte sich damit nicht mehr allzu viel Zeit lassen. Nach wie vor werden nur Betriebskosten angerechnet – Lebenshaltungskosten zählen nicht dazu. Ein Anschlussprogramm in gleicher Höhe (bis zu 9.000 Euro für Solo-Selbstständige) ist derzeit eher unwahrscheinlich.

Im Gespräch ist derzeit noch ein Programm, das vor allem freischaffende Künstler unterstützt. Ende Mai/Anfang Juni will der Thüringer Landtag über das Sondervermögen, welches auch diese Soforthilfe enthält, abstimmen. Unklar ist noch, unter welchen Voraussetzungen diese Hilfe gewährt wird. In Bayern bspw. hat das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst klargestellt, dass all die Berufsgruppen erfasst sind, die von der Künstlersozialkasse in ihrer Übersicht zu künstlerischen bzw. publizistischen Tätigkeiten genannt werden, also auch JournalistInnen. Der DJV Thüringen hat in der federführenden Staatskanzlei mehrfach, zuletzt am vergangenen Mittwoch (20.05.2020), darauf hingewiesen, dass diese Kriterien auch für den Freistaat mehr als wünschenswert wären – nicht nur, aber auch vor allem mit Blick auf den Kultur- und Veranstaltungsjournalismus.

Noch nicht gelöst ist die Problematik Sportfotografen beim Bundesligafußball. Mittlerweile steht der DJV fast täglich im Austausch mit PolitikerInnen und FunktionärInnen und klar zu machen, dass die Beschränkung auf lediglich drei Fotografen bei Fußballspielen aus unserer Sicht eine massive Diskriminierung vieler KollegInnen darstellt. So ist es bspw. nicht nachvollziehbar, warum in Stadien ohne Publikum mehr Ordner als BildjournalistInnen zugelassen sind. Kurz vor der Wiederaufnahme der Spiele in der 3. Fußball-Liga haben wir deshalb alle Innenministerien der Länder sowie die sport- und medienpolitischen SprecherInnen der Landtagsfraktionen angeschrieben und darum gebeten, die Auflagen für Sportveranstaltungen dahingehend zu ändern, dass eine Aufstockung der Zahl der JournalistInnen möglich wird.

Bleiben Sie gesund!

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