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Corona-Pandemie

#DJV4Freie - Update!

17.04.2020

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Auch wenn der Bund und die Länder einige Lockerungen der strengen Beschränkungen in der Corona-Krise in Aussicht gestellt haben, sind wir noch weit von der Normalität entfernt. Inzwischen sind Thüringer JournalistInnen in die Kinder-Notbetreuung eingeschlossen - zumindest, wenn beide Elternteil in einer kritischen Infrastruktur arbeiten und der Arbeitgeber eine Unabkömmlichkeitsbescheinigung ausstellt (siehe HIER, Seite 4).

Für Verwirrung sorgen derzeit die unterschiedlichen Regelungen bezüglich der Soforthilfe. Während einige Bundesländer auch Lebenshaltungskosten akzeptieren, dürfen in anderen nur Sachkosten (Miete, Pacht, Leasing etc.) in den Anträgen aufgeführt werden.

Baden-Württembergs Wirtschafts- und Arbeitsministerin, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, erklärte, dass der Bund zu kurz springe, wenn er für Solo-Selbstständige zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts allein auf den erleichterten Zugang zur Grundsicherung (Hartz IV) verweise (siehe HIER). Und so können auch JournalistInnen Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen.

Ganz anders dagegen in Thüringen. Während hier bei Start des Soforthilfeprogramms des Landes noch keine Fixierung ausschließlich auf Sachkosten vorgenommen wurde, hat sich das mit der Verschmelzung des Bundesprogramms geändert. Auch in NRW, wo bislang durchaus Lebenshaltungskosten geltend gemacht werden durften, hat sich das gestern geändert (siehe HIER).

Welche Regelung die günstigere ist, kann im Einzelfall unterschiedlich sein. Wenn erhebliche Sachkosten bspw. für Büromiete und ein Leasingfahrzeug anfallen, kann es sicher hilfreich sein, zusätzlich noch einen Anspruch auf die Grundsicherung zu haben. Bei anderen Solo-Selbstständigen jedoch wäre eine großzügigere Auslegung der Kriterien für die Soforthilfe günstiger – z.B. wenn wegen einer zweiten verdienenden Person im gemeinsamen Haushalt der Weg zur Grundsicherung verwehrt ist.

Was allerdings aus Sicht des DJV alles andere als hilfreich ist, ist der derzeitige Flickenteppich an Regelungen. Warum die Lebenshaltungskosten von JournalistInnen in Baden-Württemberg anders bewertet werden als in Thüringen entzieht sich jeder Logik – ähnlich wie schon bei der Frage nach der Systemrelevanz von JournalistInnen. Neben dem DJV und anderen Gewerkschaften setzen sich auch die Landwirtschaftsminister der Länder für eine Änderung der Förderbedingungen für Solo-Selbstständige ein (siehe HIER).

Unter dem Titel „Corona und die Freien“ hat der DJV in den vergangenen Tagen über Hilfen und Möglichkeiten für freie JournalistInnen informiert. Wer keine Zeit hatte, an einem der Webinare teilzunehmen, kann sich jetzt die Aufzeichnung ansehen. Möglich ist das über YouTube, die DJV-Nextcloud oder diesen DropBox-Link.

Bleiben Sie gesund!

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