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Corona-Pandemie

#DJV4Freie - Update!

14.04.2020

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir hoffen sehr, dass Sie die Osterfeiertage trotz der widrigen Umstände nutzen konnten, um ein wenig Ruhe und Entspannung zu finden und die Akkus wieder aufzuladen. Nach den von der Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ausgearbeiteten Vorschlägen wird ja die Hoffnung genährt, dass sich das Land zumindest in kleinen Schritten wieder in Richtung Normalität bewegt.

Bis es so weit ist, wird aber noch einiges an Zeit vergehen. Daher bleiben wir natürlich im engen Kontakt mit der Politik, um die verschiedensten Hilfsprogramme im Sinne der JournalistInnen in Thüringen zu begleiten.

Seit dieser Woche können beispielweise Mittel aus einem Soforthilfeprogramm für gemeinnützige Einrichtungen bzw. Träger aus den Bereichen Jugend, Soziales, Kunst und Kultur, Bildung, Sport und Medien abgerufen werden. Dies richtet sich an diejenigen, die bislang nicht von der Soforthilfe des Bundes und des Landes erfasst wurden. Das Geld soll gezahlt werden, wenn eine „existenzgefährdende Wirtschaftslage“ droht – die Einnahmen des Antragstellers also nicht mehr ausreichen, um seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die Staffelung der Hilfe erfolgt analog der Soforthilfe:

  • Unternehmen bis 5 Beschäftigte                               bis 9.000 €
  • Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigte                   bis 15.000 €
  • Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigte                   bis 15.000 €
  • Unternehmen mit 11 bis 25 Beschäftigte                 bis 20.000 €
  • Unternehmen mit 26 bis 50 Beschäftigte                 bis 30.000 €

Einziges Manko hierbei: Personalkosten werden nicht als Sachaufwendungen anerkannt, sondern lediglich gewerbliche Mieten, Pacht, Honorare oder Leasingaufwendungen. Weitere Informationen und Zugänge zu den Antragsverfahren sollen wie gewohnt auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de zusammengestellt werden. Dort ist auch weiterhin die kostenlose Hotline unter 0800 5345676 geschaltet.

Eine kleine Veränderung gibt es auch bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Bislang konnte der Anspruch auf Leistungen daraus nur zweimal geltend gemacht werden. Wer sich ein drittes Mal dort versichern wollte, wurde abgelehnt. Nun allerdings wurde eine Sonderregelung geschaffen, die zunächst bis zum September dieses Jahres gilt: Wer sich wegen der Corona-Krise zum zweiten Mal arbeitslos meldet, der darf sich dann eben doch noch ein weiteres Mal dort versichern.

Wer keinen Anspruch auf ALG II (umgangssprachlich: Hartz IV) hat, kann möglicherweise aber Wohngeld beantragen. Aufgrund der Corona-Krise wurde die Antragstellung vereinfacht und jetzt auch online erfolgen können. Das dürfte aber noch lange nicht in allen Kommunen umgesetzt sein. Ob überhaupt ein Anspruch auf Wohngeld besteht kann über den Wohngeldrechner ermittelt werden (HIER).

Bereits schon einmal erwähnt hatten wir, die Kosten für betriebswirtschaftliche Beratungen für Freie vom Bund übernommen werden. Und das in Höhe von bis zu 4.000 €, wenn Freiberufler von der Corona-Krise betroffen sind. Den Antrag dafür muss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden (HIER). Der DJV hat auf seiner Internetseite eine Reihe von BeraterInnen zusammengestellt, die vom BAFA anerkannt sind (HIER).

Bleiben Sie gesund!

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