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Corona-Pandemie

#DJV4Freie - Update!

06.04.2020

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

noch ist unklar, wie lange die derzeit geltenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie noch aufrechterhalten werden. Inzwischen werden aber erste Stimmen laut, die zumindest Überlegungen für ein Exit-Szenario fordern.

Unterdessen hat sich die Antragstellung für die Thüringer Soforthilfe etwas verändert. Hinzugekommen ist das Förderprogramm des Bundes, wodurch sich die für Einzelunternehmer maximal mögliche Hilfe auf 9.000 € erhöht. Bislang galt der Antrag nur für das Thüringer Hilfsprgramm und war als klassisches, ausfüllbares PDF-Dokument angelegt.

Wenn man jetzt allerdings in den Download-Bereich auf der Seite „Soforthilfe Corona 2020“ geht (HIER), dann findet man dort nur noch Richtlinien und keinen Antrag mehr. Dieser verbirgt sich inzwischen hinter einem Online-Formular (HIER).

Über „Weiter“-Schaltflächen unten gelangt man so von Seite zu Seite. Am Ende des Ausfüllens muss der Antrag aber nach wie vor ausgedruckt, unterschrieben und an die Thüringer Aufbaubank (nur per Post!) oder die zuständige Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammer (per Mail oder per Post) geschickt werden.

Es gibt ein Tutorial-Video der Thüringer Aufbaubank, in dem der Antrag Schritt für Schritt erläutert wird (HIER).

Was wir in den vorangegangenen Informationen nur am Rande erläutert hatten sind Ansprüche von KollegInnen, die bei Quarantäne-Maßnahmen von Behörden entstehen. Diese ergeben sich aus dem Infektionsschutzgesetz und betreffen nur direkt von der Quarantäne Betroffene. Mittelbare Auswirkungen werden nicht erfasst.

Sofern gegen jemanden Quarantäne verhängt wird, besteht Anspruch auf Zahlung von Honorarausfall für sechs Wochen und anschließend auf Grundlage des Krankengeldes. Zudem werden die Betriebskosten ersetzt.

Auch die Künstlersozialkasse hat auf die Corona-Krise reagiert und bietet ihren Mitgliedern beispielsweise Ratenzahlung der Beiträge oder die Stundung derselben an. Dafür genügt ein formloser Antrag per Mail mit einer kurzen Begründung.

Auch die Minderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens wird angeboten. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dies natürlich auch die Ansprüche gegenüber der Künstlersozialkasse mindert. Die KSK hat erklärt, die Versicherungspflicht auch dann fortzusetzen, wenn das Mindesteinkommen von 3.900 € jährlich nicht erreicht werden kann und somit eigentlich die Voraussetzungen für eine KSK-Mitgliedschaft entfallen (alles noch einmal HIER).

Einige Kolleginnen und Kollegen sind auch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Auch hier gibt es die Möglichkeit, die Beiträge in Raten zu zahlen oder zu stunden – beispielsweise bei der AOK Plus. Für Fragen wurde unter 0800 1059000 eine kostenlose Hotline eingerichtet. Und auch bei anderen Krankenkassen kann die Nachfrage nach Erleichterungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht schaden.

Und noch etwas in eigener Sache:

Der Deutsche Journalisten-Verband ruft alle Journalistinnen und Journalisten dazu auf, mit kurzen Selfie-Videos über ihre Arbeit in der Corona-Krise zu berichten und die Beiträge an den DJV zu schicken. Die Videos sollten nicht länger als zwei Minuten sein und zur Veröffentlichung im YouTube-Kanal des DJV zur Verfügung stehen. Hashtag des Projekts: #WirSindJournalismus.

„Wir erleben gerade ein riesiges Interesse der Menschen an Medien und an journalistischer Berichterstattung“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Damit biete sich die Chance, mit Informationen, Fakten und Eindrücken gegen weit verbreitete Vorurteile vorzugehen. „Mit #WirSindJournalismus haben Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit vorzustellen.“

Den Usern solle damit ein Blick in den journalistischen Alltag in Zeiten von Corona geboten werden. „Wie journalistische Beiträge zustande kommen, wissen die meisten Menschen nicht. Das wollen wir ändern. Denn wir stehen für seriöse Recherche, Berichterstattung, Einordnung.“

Als Empfangsadresse für die Videos steht ab sofort video@djv.de zur Verfügung. Die Filme werden auf www.djv.de/wirsindjournalismus veröffentlicht.

Bleiben Sie gesund!

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