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Corona-Pandemie

#DJV4Freie - Update!

02.04.2020

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Mittlerweile haben wir die dritte Woche der massiven Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens in Thüringen und Deutschland fast hinter uns. Immer deutlicher tritt nun zutage, was dieser „shutdown“ wirtschaftlich tatsächlich bedeutet. Wir wollen deshalb unsere Tipps zu den bisher auf den Weg gebrachten wirtschaftlichen Hilfen des Landes und des Bundes aktualisieren:

Im Laufe des heutigen Tages (2. April 2020) – so zumindest die Ankündigung der Thüringer Aufbaubank – soll ein neues Formular zur Beantragung der Soforthilfe freigeschaltet werden (HIER). Dieses ist ergänzt um die Anforderungen des Bundes für dessen Hilfsprogramm, so dass Einzelunternehmer bis zu 9.000 Euro für drei Monate erhalten können.

Diejenigen, die bereits einen Antrag bei der Thüringer Aufbaubank gestellt haben, werden von dieser angeschrieben und um Ergänzung der fehlenden Daten gebeten. Dann wird im Maximalfall zusätzlich die Differenz zwischen den 5.000 € des Landes und den 9.000 € des Bundes ausgezahlt.

Auch die Arbeitsagentur hat die Ankündigungen des Bundes konkretisiert, man könne schnell und unkompliziert Leistungen nach dem SGB II, also die Grundsicherung, beantragen. Klar war ja bislang schon, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in den ersten 6 Monaten übernommen werden, ohne das geprüft wird, ob der Wohnraum „angemessen“ ist. So ist gewährleistet, dass niemand umziehen muss.

Angekündigt war auch, dass die Berücksichtigung von nicht erheblichem Vermögen befristet ausgesetzt wird. Dies gilt ebenfalls für die ersten sechs Monate von Bewilligungszeiträumen, die zwischen dem 1. März und dem 30. Juni begonnen haben. Unklar war bislang, was unter „erheblichem Vermögen“ zu verstehen ist.

Wie bereits von uns vermutet liegt die Freigrenze analog zum §21 Wohngeldgesetz bei 60.000 Euro für den Kopf der Bedarfsgemeinschaft. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen noch einmal 30.000 € hinzu. Nach Ablauf des sechsmonatigen Bewilligungszeitraums erfolgt zudem keine rückwirkende Vermögensprüfung.

Die Arbeitsagentur hat zudem unter der Telefonnummer 0800 4 5555 23 eine kostenlose Sonderhotline eingerichtet, an der rund 2.000 MitarbeiterInnen der Jobcenter Auskünfte erteilen. Zudem wird eine FAQ-Seite regelmäßig aktualisiert (HIER) und sämtliche Anträge und Merkblätter sind ebenfalls online zu finden (HIER).

Bleiben Sie gesund!

 

  

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