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Corona-Pandemie

#DJV4Freie - Update!

30.03.2020

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Seit heute (30. März 2020) können die Bundesländer die Finanzhilfen für Selbstständige, KleinunternehmerInnen und LandwirtInnen abrufen. Dafür hatten sich der Bund und die Länder am vergangenen Freitag auf eine Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärte, in einem ersten Schritt würden als Soforthilfe 50 Milliarden Euro bereitstehen – die Auszahlung solle schnell und unbürokratisch erfolgen.

Während Thüringen bisher für Selbstständige und Kleinunternehmer mit 1 – 5 Beschäftigten maximal 5.000 Euro Soforthilfe vorsah, sind es beim Bund 9.000 Euro. Leider werden diese Beträge nicht addiert, sondern bei eben diesen 9.000 Euro gedeckelt. Die Antragstellung soll über die Bundesländer laufen – was natürlich sofort die Frage nach dem „Wie?“ aufwirft. Für Thüringen zeichnet sich nach Auskunft der Thüringer Aufbaubank (TAB) folgende Vorgehensweise ab:

Ab Mittwoch soll es auf der Internetseite der TAB, die für die Antragstellung und Auszahlung der Landessoforthilfe zuständig ist, einen aktualisierten Antrag geben. Darin eingearbeitet sind die Anforderungen des Bundes, die etwas weiter gefasst sind als die bisher in Thüringen geltenden (bspw. zusätzliche Angaben der Steuer-ID u.ä.). Wer dieses Antragsformular nutzt, bewirbt sich damit sowohl um die Landessoforthilfe als auch um die des Bundes. Bei freien JournalistInnen als EinzelunternehmerInnen werden, wie bereits erwähnt, maximal 9.000 Euro ausgereicht.

Allen, die bereits einen Antrag bei der TAB gestellt haben, geht nichts verloren. Sie werden, so der Stand heute (30. März 2020), von der Thüringer Aufbaubank angeschrieben und um Ergänzung ihrer Daten nach den Vorgaben des Bundes gebeten. Anschließend soll dann die Differenz zwischen Landes- und Bundessoforthilfe überwiesen werden.

 

Abseits von möglichen wirtschaftlichen Hilfen noch zwei Hinweise, die für den/die ein oder andere(n) vielleicht von Interesse sind:

Den Fragen, wie sich JournalistInnen vor dem Corona-Virus schützen können, geht der DJV in einem Podcast nach. Was gilt es bei Recherchen draußen und bei der Arbeit in Teams, in der Redaktion oder bei Interviews zu beachten? Sollte ich mit Maske und Vollkörperschutz zur Arbeit erscheinen, wo überleben Viren und mit welchen Methoden minimiere ich mein Risiko?

Der Podcast mit dem freien Medizinjournalisten Thomas Schwarz kann HIER abgerufen werden – die Fragen stellte Michael Hirschler (DJV).

Zudem bietet der DJV morgen (31. März 2020) um 11 Uhr wieder ein kostenloses Webinar mit der Themenüberschrift „Corona und die Freien“ an. Anmeldungen unter www.journalistenwebinar.de.

Bleiben Sie gesund!

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