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Pressemitteilung

Informationsrecht der Presse ist keine „Kann-Bestimmung“!

18.02.2021

Foto: Aha-Soft auf Adobe Stock

„Dass ein Amtsträger Journalist*innen mit einem Hausverbot belegt und diese gezielt von behördlichen Informationen ausschließt, ist ein unerhörter Vorgang!“

Mit diesen scharfen Worten reagiert die Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes in Thüringen, Heidje Beutel, auf das Gebaren des 1. Beigeordneten der Stadt An der Schmücke im Kyffhäuserkreis, Ilko Hoffmann. Dieser hat einer Reporterin der „Thüringer Allgemeine“ Hausverbot für die kommunale Verwaltung sowie die Stadtratssitzungen erteilt und sie zudem von Informationen aus der Verwaltung ausgeschlossen.

Als Gründe dafür führte Hoffmann zwei Beiträge in der TA an. Die Zeitung hatte darüber berichtet, dass es aufgrund der Corona-Pandemie Widerstand gegen den Termin der Bürgermeisterwahl am kommenden Sonntag gibt. Die TA hatte zudem berichtet, dass sich 16 Stadtratsmitglieder und Ortschaftsbürgermeister*innen für ein Festhalten am Wahltermin ausgesprochen hatten.

„Herr Hoffmann handelt ganz offensichtlich in völliger Unkenntnis sowohl der Rechtslage als auch der Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten in einer Demokratie‘.“, so der Geschäftsführer des DJV Thüringen, Sebastian Scholz. „Paragraf 4 des Thüringer Pressegesetzes garantiert das Informationsrecht der Presse – dem haben sich Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit deren Vertreter*innen zu beugen!“.

„Darüber hinaus hat die ‚Thüringer Allgemeine‘ genau das getan, was die Aufgabe einer freien und unabhängigen Presse ist: In einem Konflikt beide Seiten zu Wort kommen zu lassen und damit ihre Leser*innen in die Lage zu versetzen, sich eine Meinung zu bilden“, ergänzte Heidje Beutel.

Der DJV Thüringen fordert deshalb die Kommunalaufsicht auf, umgehend tätig zu werden und den Beigeordneten in die Schranken zu weisen. Ausdrücklich unterstützt der Journalisten-Verband zudem, dass sich die Chefredaktion der „Thüringer Allgemeine“ rechtliche Schritte gegen den 1. Beigeordneten der Stadt An der Schmücke vorbehält.

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