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Pressemitteilung

Journalismus ist systemrelevant

30.10.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband Thüringen begrüßt ausdrücklich die von der Landesregierung garantierte Bewegungsfreiheit für Journalistinnen und Journalisten. In einer Telefonkonferenz zwischen der Staatskanzlei und einer Reihe von Kultur- und Berufsverbänden wurde heute klargestellt, dass sich Medienvertreter zum Zweck der Berichterstattung uneingeschränkt im öffentlichen Raum aufhalten und bewegen dürfen. Auch Filmaufnahmen sind, unter Einhaltung der Hygieneregeln, möglich.

„Bei den ersten Kontaktbeschränkungen im Frühjahr herrschte anfangs noch Unsicherheit darüber, ob unsere Kolleginnen und Kollegen ihrer Arbeit auch weiterhin werden nachgehen können. Diesmal gibt es Sicherheit von Anfang an.“, lobte die Vorstandsvorsitzende des DJV Thüringen, Heidje Beutel. „Es steht zu befürchten, dass nach den jetzt beschlossenen Maßnahmen die verschiedensten Verschwörungstheorien, die durch das Internet wabern, neue Blüten treiben. Daher sind objektive, unabhängige und journalistisch sauber recherchierte Informationen wichtiger denn je!“

Nachweis der journalistischen Arbeit ist der vom Deutschen Journalisten-Verband ausgestellte bundeseinheitliche Presseausweis (bePA). Haupterkennungsmerkmale sind das Hologramm des Deutschen Presserates auf der Vorder- sowie auf der Rückseite die Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz.

In der Telefonkonferenz der Thüringer Staatskanzlei wurde auch die von den Regierungschefs der Länder und dem Bund beschlossene außerordentliche Wirtschaftshilfe vorgestellt. So sollen unter anderem Solo-Selbstständige für finanzielle Ausfälle entschädigt werden; der Erstattungsbetrag beträgt demnach 75% des Umsatzes im Vorjahresmonat.

„Auch hier hat man Konsequenzen aus den im Frühjahr gemachten Erfahrungen gezogen und nicht mehr allein nur auf die Betriebskosten abgestellt“, so Sebastian Scholz, Geschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes in Thüringen. „Denn wenn Kultur- oder Sportveranstaltungen abgesagt werden müssen, kann darüber nicht berichtet werden. Dass die betroffenen freischaffenden Kolleginnen und Kollegen dafür nun einen Ausgleich bekommen sollen, ist nur folgerichtig.“

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