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Corona-Pandemie

Mehrwertsteuersenkung allein hilft nicht!

24.06.2020

H. Beutel, Vorsitzende DJV Thüringen

Der Deutsche Journalisten-Verband Thüringen fordert neben der ab dem 1. Juli 2020 geltenden Senkung der Mehrwertsteuer weitere staatliche Hilfen in der Corona-Pandemie – vor allem für Solo-Selbstständige. „Viele freie Journalistinnen und Journalisten in Thüringen haben in den vergangenen Monaten einen noch nie dagewesenen Auftragseinbruch verkraften müssen“, so Heidje Beutel, Vorstandsvorsitzende des DJV Thüringen. „Diese Kolleginnen und Kollegen haben schlicht und ergreifend kein Geld, um sich wie von der Bundesregierung gewünscht durch Möbelhäuser, Elektromärkte oder Autohäuser zu shoppen!“

Eine aktuelle Umfrage des Mitteldeutschen Rundfunks untermauert dies: Demnach ist die Mehrwertsteuersenkung für 95% der Menschen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt kein Kaufanreiz (siehe HIER). Nach Angaben des MDR beteiligten sich an der Online-Umfrage mehr als 16.200 Menschen.

Die staatlichen Hilfspakete auch der Thüringer Landesregierung zielen bislang nur auf die Betriebskosten, die aber bei vielen solo-selbstständigen Journalistinnen und Journalisten kaum oder nur in geringer Höhe anfallen. Um die Lebenshaltungskosten zu decken wird nach wie vor auf die Grundsicherung verwiesen. Der Anspruch darauf entfällt allerdings schnell, wenn die Partnerin oder der Partner nach wie vor Geld verdient. Dann muss plötzlich das Einkommen eines Familienmitglieds ausreichen, um Miete, Essen, Kleidung und Kredite zu bezahlen.

„Der Einspareffekt bei Grundnahrungsmitteln ist mit der Senkung von 7% auf 5% zudem nur marginal. Eine Familie, die in der Woche für 150 Euro Lebensmittel kauft, spart durch die Senkung ganze 12 Euro. Im Monat.“, ergänzt der Geschäftsführer des DJV Thüringen, Sebastian Scholz.

„Die Thüringer Landesregierung muss sich dafür stark machen, dass freien Journalistinnen und Journalisten finanziell wirksam unter die Arme gegriffen wird!“, so Heidje Beutel abschließend. „Zudem müssen die Zugangsvoraussetzungen für die Soforthilfe II gelockert werden. Viele, die im April und Mai noch Einkünfte aus Aufträgen vor der Krise hatten, können die Zugangsvoraussetzungen mit 60% Umsatzrückgang nicht erfüllen. Gleichzeitig sind sie aktuell genauso von fehlenden Aufträgen und damit Einkünften betroffen.“

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